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ZeitarbeitZeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate.
