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für den Arbeitnehmer

Was ist Zeitarbeit

Grundsätzlich ist Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet. Auch der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen kann vereinbart werden. Sie haben die Möglichkeit, in verschiedenen Arbeitsgebieten eingesetzt zu werden. Dies steigert Ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt.

ZeitarbeitZeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. ist eine moderne, flexible und zukunftsweisende Form der Beschäftigung. ZeitarbeitZeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. ist in der Regel Vollzeitarbeit.

Sollten Sie bisher nicht gearbeitet haben, so ist ZeitarbeitZeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. ein guter Einstieg ins Arbeitsleben. Als Arbeitssuchender erhöhen Sie Ihre Chancen enorm, den idealen Job zu finden.

ZeitarbeitZeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr persönliches Maß an Arbeitszeit zu finden. Wer möchte, kann auch während des Jahres längere Pausen einlegen und zur gewünschten Zeit zurückkehren.

Ihr Arbeitgeber, der Personaldienstleister, unterliegt allen gesetzlichen Verpflichtungen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Zum Schutz der Arbeitnehmer wurde am 07. August 1972 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geschaffen. Diese klare rechtliche Grundlage regelt die Modalitäten der Arbeitnehmerüberlassung. Weitere rechtliche Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz usw.